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OLG Dresden, 19.08.1998 - 1 AR 75/98 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in einem Gesamtvollstreckungsantragsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 1998, 1595
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.07.1996 - X ARZ 683/96
Auslegung einer Gerichtsstandvereinbarung
Auszug aus OLG Dresden, 19.08.1998 - 1 AR 75/98
Nach Vorlage der Akten zur Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts durch das Amtsgericht Hamburg wird dieses nach den Regelungen der §§ 36 Abs. 2, 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO , die auch auf das Verfahren nach der Konkursordnung und nach der Gesamtvollstreckungsordnung anzuwenden sind (vgl. BGH NJW 1996, 3013 m.w.N.), als das zuständige Gericht bestimmt.Etwas anderes hätte dann gegolten, wenn eine Unterrichtung der Schuldnerin vor der Entscheidung über die Verweisung mit keinen Gefahren für die Vollstreckung verbunden sein konnte (vgl. BGH, Senatsbeschluss vom 6.7.1993 - X ARZ 410/93, Umdruck Seite 4 f.; BGH NJW 1996, 3013 ).
- BGH, 06.07.1993 - X ARZ 410/93
Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Nr. 6 ZPO
Auszug aus OLG Dresden, 19.08.1998 - 1 AR 75/98
Etwas anderes hätte dann gegolten, wenn eine Unterrichtung der Schuldnerin vor der Entscheidung über die Verweisung mit keinen Gefahren für die Vollstreckung verbunden sein konnte (vgl. BGH, Senatsbeschluss vom 6.7.1993 - X ARZ 410/93, Umdruck Seite 4 f.; BGH NJW 1996, 3013 ).